Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen, Coachingpakete, Coaching-Intensiv-Tage, Online- und Offline Coachoings in Form von Einzel- und Gruppencoachings , Offline- und Online Seminare und Offline- und Online Workshops an. Coachings können als Einzel- oder Paketveranstaltungen und in Form eines Abo-Modells gebucht werden. Die maximale Teilnehmeranzahl von Gruppencoachings/-Workshops, ist abhängig von Art und Umfang des Coachings und wird im Angebot einzelfallabhängig ausgeschrieben. Ausnahmen stellen Seminare dar. Diese können, soweit nicht abweichend angegeben und je Veranstaltung variierend, von einer unbegrenzten Teilnehmeranzahl, in Abhängigkeit von der, zur verfügung stehenden Anzahl von Platzen/Tickets, besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
2.2 Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung, nachstehend Veranstaltung/ Produkt genannt:
Beschreibung des Vertragsinhalts
Insbesondere wird vereinbart:
1. Online/Offline 1:1 Coachings für Privatpersonen (B2C) und Unternehmen
(B2B)
2. Online/Offline Gruppencoachings für Privatpersonen (B2C)
und Unternehmen (B2B)
3. Online/Offline Seminare für Privatpersonen (B2C)
4. auf Anfrage erstellte Seminare/ Vorträge für Unternehmen (B2B)
5. Expeditionen & Masterminds (auch außerhalb von Deutschland)
6. Weiterverkauf (Reselling) von Tauchsport Ausrüstung für:
MARES S.p.A.
Salita Bonsen 4
16035 Rapallo
(“MARES”)
3. Zustandekommen des Vertrages
3.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post, Email, durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.
3.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
3.3 Der Teilnehmer hat bei Online- oder digitalem Fernabschluss, gemäß Fernabsatzgesetz (a.F.) / den §§ 312 b ff BGB, ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Widerruf muss in Textform erfolgen. Eine Ersatzperson für die Teilnahme an der gebuchten Leistung/ dem gekauften Produkts oder Workshop ist nur zulässig nach Einzelfallprüfung durch den Veranstalter und bedarf der Bestätigung des Veranstalters in Textform. Der Teilnehmer kann jederzeit, im Falle eines Abschusses im Sinne des Fernabsatzgesetz (a.F.) / den §§ 312 b ff BGB, nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist jederzeit vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist berechtigt eine pauschalierte Entschädigung zu verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen für geschlossenen Vertrag/ für das gekaufte Produkt, bis sieben Tage vor Beginn der ersten Veranstaltung der Zusammenarbeit, bzw. des gekauften Produktes (Eingang des Rücktritts) 50 % der kosten der Veranstaltung oder des gekauften Produkts und bei weniger als sieben Tage vor Beginn des der Veranstaltung oder des gekauften Produkts (Eingang des Rücktritts) 100 % der Kosten.
Vom Widerrufsrecht abgeschlossen ist jegliche Taucherausrüstung, die vom Käufer (Teilnehmer) bestellt wurde. Die Bestellung muss in Textform erfolgen
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Der Veranstalter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
4. Vertragsdauer und Vergütung
4.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt. Bei Einzelstunden bzw. Tages-Coachings gilt der vereinbarte Termin als vereinbarter Startzeitpunkt. Abonnements werden 30 Tage vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit verlängert. Die Kündigung des Abonnements bedarf der Textform und muss vor Beginn der letzten 30 Tage der vereinbarten Laufzeit erfolgen. Die Laufzeit von Coachings, Coaching-Paketen und Abonnements werden individuell vereinbart oder die Laufzeit ist beim jeweiligen Paket oder Produkt angegeben und dem Teilnehmer vor Vertragsabschluss bekannt.
4.2 Zahlungsmodalitäten:
Die Teilnahmegebühr für das jeweilige Angebot richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Teilnahmegebühren und Kosten für die Angebote des Veranstalters werden dem Teilnehmer vor Vertragsabschluss bekannt gegeben und können in Einzelfällen individuell vereinbart sein. Der Veranstalter behält sich das Recht vor seine Preise jederzeit in eigenem Ermessen anzupassen. Bereits abgeschlossene Vertage sind von diesen Änderungen für die vereinbarte Laufzeit nicht betroffen. Bei bestehenden Abonnements werden Teilnehmer mit einem Laufenden Abo über Preisanpassungen informiert und haben im Zuge der Preisanpassung ein außergewöhnliches Kündigungsrecht innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Bekanntgabe der Preisanpassung. Die außergewöhnliche Kündigung muss in Textform erfolgen und gilt erst als wirksam, nach Bestätigung durch den Veranstalter. Die Bestätigung des Veranstalters muss in Textform erfolgen. Die Bekanntgabe der Preisanpassung muss in Textform erfolgen und Bedarf keiner Bestätigung durch den Teilnehmer. Die Preisanpassung gilt als zur Kenntnis genommen, wenn der Teilnehmer nicht aktiv vom außergewöhnliches Kündigungsrecht innerhalb einer Frist von sieben Tagen nach Bekanntgabe der Preisanpassung gebrauch macht.
Die Bezahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart,
mittels durch den Veranstalter erstellte Rechnung
oder wird über den Zahlungsanbieter
SalesPower GmbH
abgewickelt.
Besondere Zahlungsbedingungen:
4.3 Zahlungsziele/ Zahlungsfälligkeiten werden individuell vereinbart oder bei Auswahl der jeweiligen Zahlungsart bekannt gegeben. Soweit nicht anders vereinbart oder Durch die Zahlungsart/ den Zahlungsanbieter vorgegebenen, sind sämtliche Zahlungen sieben Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
4.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden nach gesonderter Absprache berechnet.
4.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich als Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß §19 UStG.
5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
Im Krankheitsfalle oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt hat der Teilnehmer das recht, die Leistung/ den Leistungszeitraum mit dem Veranstalter neu zu vereinbaren.
6. Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.2 Der Veranstalter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
6.3 Jeder Teilnehmer unterschreibt separat einen Haftungsausschluss bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme an einer Veranstaltung.
6.4 Der/die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den/die Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.5 Vor der Veranstaltung muss der Veranstalters oder einer seiner Vertreter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann. Diese Information stellt der Teilnehmer dem Veranstalter oder einem seiner Vertreter mittels einer medizinischen Selbstauskunft, die der Teilnehmer vor der jeweiligen Veranstaltung von dem Veranstalter oder einem seiner Vertreter erhält, zur Verfügung. Der Teilnehmer versichert, diese Angaben nach bestem Wissen und Gewissen, wahrheitsgemäß zu tätigen. Für Schäden die dem Teilnehmer entstehen, da er trotz des Wissens über eine gesundheitliche Beeinträchtigung , welche er nicht angezeigt hat, an der Veranstaltung teilgenommen hat kann der Veranstalter oder einer seiner Vertreter nicht haftbar gemacht werden.
6.6 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter oder einer seiner Vertreter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
6.7 Veranstaltungen, gerade solche im sog. Outdoorbereich (insbesondere Wasser) sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7. Verschwiegenheitspflicht
Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1 Der Veranstalter verfügt über die Tauchlehrerhaftpflichtversiche
rung
„Dive Card Professional“ bei der
Medical Helpline Worldwide GmbH & aqua med Otto-Lilienthal-Straße 18 28199 Bremen Deutschland,
welche im Schadensfall erste Instanz für die Regulierung ist und den Bestimmungen dieser AGB übergeordnet ist.